Vorschriften – Kaninchenstall und Kaninchenhaltung

Sie möchten wissen, ob Kaninchenhaltung genehmigt werden muss und welche Vorschriften für die Kaninchenhaltung zu beachten sind? Wir klären Sie in diesem Artikel über alle gängigen Vorschriften auf.

Muss die Kaninchenhaltung genehmigt werden?

Die Haltung von Zwergkaninchen als reine Haustiere ist nicht von Gesetzeswegen genehmigungspflichtig. Wenn Sie die Kaninchen allerdings in einer Mietwohnung halten möchten, kann dies – sofern im Mietvertrag vorgesehen – eine Genehmigung durch den Vermieter voraussetzen.

Kleintiere wie Kaninchen gelten zwar als erlaubnisbefreit. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine artgerechte Haltung umgesetzt wird. Kommt es beispielsweise zu Geruchsbelästigungen, weil Sie das Kaninchen auf dem Balkon halten und den Kaninchenstall nicht oft genug reinigen, kann der Vermieter die Abschaffung der Tiere unter Umständen durchsetzen. Gleiches gilt, wenn Sie mehrere Kaninchen halten und eine gewerbliche Kaninchenzucht in den Mieträumen durchführen.

Gewerbliche Kaninchenhaltung Genehmigung

Die gewerbliche Kaninchenzucht ist unter Umständen genehmigungspflichtig. Wenn Sie die Kaninchen beispielsweise für den Verkauf züchten, müssen Sie dies dem Finanzamt melden. Rassekaninchen, die auf öffentlichen Schauen vorgestellt werden sollen, bedürfen ebenfalls einer Genehmigung beim jeweiligen Zuchtverein. Hierbei handelt es sich jedoch eher um eine Formalie.

Genehmigung des Außenstalls

Ein Außengehege muss unter Umständen beantragt werden, wenn es beispielsweise eine große Grundfläche aufweist oder in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück errichtet werden soll. Jedoch unterscheiden sich hier die Richtlinien der einzelnen Bundesländer deutlich, sodass Sie Auskunft in der jeweiligen baugesetzlichen Grundlage finden. Sie können auch bei dem für Sie zuständigen Bauamt fragen, ob Ihr Vorhaben einer Genehmigung bedarf.

Vorschriften zum Kaninchenstall – das müssen Sie beachten

Es spielt keine Rolle, ob Sie hobbymäßig Kaninchen haben oder die Kaninchenzucht betreiben: Sie müssen sich an die entsprechende gesetzliche Regelung halten.

Hierbei handelt es sich um die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. In Abschnitt 6 dieser Verordnung sind die „Anforderungen an das Halten von Kaninchen“ geregelt. Der Abschnitt geht auf die Anwendungsbereiche ein und regelt die allgemeinen Anforderungen an die Haltungseinrichtungen. Differenziert wird hierbei zwischen Hauskaninchen, Mastkaninchen und Zuchtkaninchen. Auf die Haltung sowie die Sachkunde wird ebenfalls eingegangen.

Unser Tipp


Im Klartext bedeutet dies, dass der Hase entsprechend seiner Art und seiner Bedürfnissen gehalten werden muss. Er ist angemessen zu pflegen, zu ernähren und artgerecht unterzubringen. Das Kaninchen muss sich jederzeit artgerecht und ohne Schmerzen bewegen können. Das geht aus § 2 Tierschutzgesetz hervor.

Für die Haltung von Zuchtkaninchen bedeutet dies:

  1. Der Kaninchenstall muss je Hase eine Grundfläche von mindestens 0,6 m² hergeben
  2. Zusätzlich muss pro Tier eine Nestkammer von 0,1 m² zur Verfügung stehen
  3. Die Deckenhöhe der Nestkammer muss mindestens 35 cm betragen
  4. Die Höhe von der Oberseite der Nestkammer bis zur Oberseite der Stalldecke muss ebenfalls mindestens 35 cm betragen
  5. Es muss eine Etage mit einer Grundfläche von mindestens 0,18 m² vorhanden sein

Für die Haltung von Mastkaninchen bedeutet dies:

  1. Der Kaninchenstall muss je Hase eine Grundfläche von mindestens 0,8 m² hergeben
  2. Wenn eine Nestkammer vorhanden ist, muss die Höhe bis zu deren Decke mindestens 27 cm betragen
  3. Der Abstand von der Oberseite der Nestkammer bis zur Stalldecke muss ebenfalls mindestens 27 cm betragen
  4. Die Etage muss mindestens 0,15 m² groß sein

Empfehlungen vom Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e. V.

Der Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e. V. (ZDRK e. V.) setzt in seinem Ratgeber für den Einstieg in die Rassekaninchenzucht (zweite Auflage) die folgenden Werte an.

Mindestmaße für Einzelbuchten

  • Für Zwergrassen unter 1,5 kg: 50 cm hoch, 60 cm tief, 60 cm breit
  • Für Zwergrassen über 1,5 kg: 50 cm hoch, 70 cm tief, 65 cm breit
  • Für kleine Rassen: 60 cm hoch, 75 cm tief, 70 cm breit
  • Für mittelgroße Rassen: 60 cm hoch, 80 cm tief, 85 cm breit
  • Für große Rassen: 70 cm hoch, 80 cm tief, 110 cm breit

Anforderungen für Nistkästen und Transportboxen: Diesbezüglich gibt der Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e. V. in seinem Ratgeber die folgenden Werte an:

Nistkästen

  • Für Zwergrassen: 30 cm hoch, 30 cm tief, 30 cm breit
  • Für kleine Rassen: 35 cm hoch, 35 cm tief, 35 cm breit
  • Für mittelgroße Rassen: 40 cm hoch, 40 cm tief, 40 cm breit
  • Für große Rassen: 45 cm hoch, 60 cm tief, 45 cm breit

Transportboxen

  • Für Zwergrassen: 25 cm hoch, 25 cm tief, 30 cm breit (Fläche = 750 cm²)
  • Für kleine Rassen: 30 cm hoch, 25 cm tief, 35 cm breit (Fläche = 875 cm²)
  • Für mittelgroße Rassen: 35 cm hoch, 30 cm tief, 45 cm breit (Fläche = 1350 cm²)
  • Für große Rassen: 40 cm hoch, 35 cm tief, 55 cm breit (Fläche = 1925 cm²)

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